Kosten

Wer übernimmt die entstehenden Kosten?

Gesetzliche Krankenversicherung:

Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse ab einem festgelegten Schweregrad übernommen. Jedoch werden zunächst nur 80% der Kosten (90% bei Geschwisterkindern) von der Kasse bezahlt; die restlichen 20% (10%) erst nach beendeter Behandlung.

Leistungen, die den kieferorthopädischen Verlauf erleichtern und verkürzen können, werden i.d.R. nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Da viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, beraten wir Sie gerne in einem weiter führenden Gespräch.

Bei Patienten, die älter als 18 Jahre sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in bestimmten Ausnahmefällen die Behandlungskosten. Wenn bei Erwachsenen eine chirurgische Korrektur der Kieferfehlstellung erforderlich ist, werden alle Kosten von der Kasse übernommen. Dies gilt nicht für reine Zahnfehlstellungen.

Private Krankenversicherung:

Je nach Versicherungsvertrag werden in der Regel die Kosten für alle kieferorthopädischen Behandlungen übernommen.

Beihilfestellen erstatten, je nach Bundesland und Zuständigkeit, unterschiedlich.